Der Bundesrat beschließt einen einmaligen Covid‑19‑Zweckzuschuss von 250 Euro pro Einwohner, insgesamt rund 2,21 Mrd. Euro, der direkt an die Gemeinden ausgezahlt wird, um deren Einnahmeausfälle zu kompensieren.
einfache MehrheitXXVII19.05.2021
Gesetz
Gesundheit
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Der Bund gewährt jedem Einwohner einen pauschalen Zuschuss von 250 Euro, um die Covid‑19‑bedingten Einnahmeausfälle der Gemeinden aus Ertragsanteilen und Kommunalsteuer zu kompensieren.
Der Gesamtbetrag von 2 212 854 250 Euro wird nach Bevölkerungszahl auf alle Gemeinden verteilt (siehe Anlage A).
Der Zuschuss wird direkt vom Bund an die Gemeinden ausgezahlt, unterliegt nicht der Landesumlage und muss für regionale, ökologisch ausgerichtete Infrastrukturprojekte verwendet werden; nicht verbrauchte Mittel gehen in Rücklagen.
Die Auszahlung muss bis zum 31. August 2020 erfolgen und wird aus den Bundesrücklagen (Rubrik 4) nach Art. IX Abs. 8 BFG 2020 finanziert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.