Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, das ungarische Gesetz zu verurteilen, das Änderungen des Geschlechtseintrags verbietet und damit intergeschlechtliche sowie trans*‑Personen diskriminiert.einfache Mehrheit XXVII 08.04.2021
Entschließung
Menschenrechte
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
- Ungarn hat mit dem Omnibus‑Gesetz T/9934 die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zu ändern, abgeschafft.
- Durch die Formulierung „Geschlecht bei der Geburt“ wird jede spätere Korrektur des Eintrags praktisch unmöglich.
- Das Vorgehen widerspricht den europäischen Menschenrechtsstandards und Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
- Die österreichischen Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, das ungarische Gesetz sowohl auf EU‑ als auch auf bilateraler Ebene zu verurteilen und aktiv für eine menschenrechtskonforme Neuregelung einzutreten.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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