Aufhebung des diskriminierenden Erlasses für den dritten Geschlechtseintrag
abgestimmt am
14.10.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Aufhebung eines 2018 erlassenen Erlasses, der den dritten Geschlechtseintrag nur nach medizinischer Bestätigung erlaubt. Ziel ist ein barrierefreier Zugang zum Eintrag „inter/divers“, der dem VfGH‑Urteil und Artikel 8 der EMRK entspricht.
einfache MehrheitXXVII14.10.2020
Entschließung
Personenstand
Menschenrechte
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt die Aufhebung des Erlasses vom 20.12.2018, der den dritten Geschlechtseintrag nur nach medizinischer Bestätigung zulässt.
Ziel ist ein entpathologisierter, barrierefreier Zugang zum Eintrag „inter/divers“ im Personenstandsregister.
Der Antrag beruft sich auf das VfGH‑Urteil vom 15.06.2018 und Artikel 8 der EMRK, die beide den Schutz vor fremdbestimmter Geschlechtszuweisung fordern.
Aktuell führt die medizinische Vorprüfung zu Diskriminierung und Traumatisierung intergeschlechtlicher Menschen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.