Einführung einer gerichtlichen Kontrolle von Anfragebeantwortungen

Zusammenfassung

Der Antrag fügt dem Bundes‑Verfassungsgesetz einen neuen Artikel 138c hinzu, der dem Verfassungsgerichtshof erlaubt, die Verfassungsmäßigkeit von Antworten auf parlamentarische Anfragen zu prüfen, wenn es um grundsätzliche Rechtsfragen geht.
2/3 Mehrheit XXVII 25.11.2020
Gesetz
Verfassung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Artikel 138c wird eingefügt, der dem VfGH erlaubt, die Verfassungsmäßigkeit von Antworten auf Anfragen zu prüfen, wenn es um grundsätzliche Rechtsfragen geht.
  • Die Prüfung kann nur auf Antrag von Mitgliedern des Nationalrates oder Bundesrates erfolgen.
  • Artikel 138c tritt zu einem später festzulegenden Datum gemäß Artikel 151 Absatz XX in Kraft.
  • Ziel ist, die Qualität und Verbindlichkeit von Anfragebeantwortungen zu erhöhen, indem grundsätzliche Fragen gerichtlich überprüfbar werden.
Relevante Medienberichte
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