Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine offizielle staatliche Entschuldigung für alle Personen, die wegen inzwischen aufgehobener anti‑homosexueller Gesetze verurteilt wurden, und die Ausarbeitung eines Denkmals als Mahnmal gegen Homophobie.einfache Mehrheit XXVII 09.06.2020
Entschließung
Exekutive
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Staat soll sich offiziell bei allen Opfern der ehemaligen anti‑homosexuellen Strafgesetze entschuldigen.
- Die Bundesregierung soll dem Nationalrat einen Vorschlag für ein Denkmal vorlegen, das an die Verfolgten erinnert und als Mahnmal gegen Homophobie dient.
- Der Antrag wird dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen, um die Umsetzung zu koordinieren.
- Hinweis auf bereits bestehende Tilgungsregelung von 2015, jedoch ohne Anspruch auf Entschädigung – Forderung nach weiterem Ausgleich.
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