Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf hebt die bisherige Amtsverschwiegenheit auf und führt ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht auf Informationszugang ein, das Behörden verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen, wobei Ausnahmen für Sicherheit und andere schützenswerte Interessen gelten.2/3 Mehrheit XXVII 31.01.2024
Gesetz
Informatik
Verfassung
öffentlicher Dienst
Verwaltungskontrolle
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der bisherige Paragraph, der die Amtsverschwiegenheit regelte, wird aufgehoben.
- Neue Regelung, die Behörden und Gerichte verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse öffentlich zugänglich zu machen.
- Ausnahmen vom Informationsrecht, z. B. wenn die Quelle die nationale Sicherheit gefährden würde.
- Die Präsidentschaftskanzlei wird für die Veröffentlichung von Informationen aus dem Wirkungsbereich des Bundespräsidenten zuständig.
Reden
18 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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