Verbot der ultranationalistisch‑faschistischen Bleiburg‑Gedenkveranstaltung
abgestimmt am
09.07.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot der jährlich in Bleiburg/Pliberk stattfindenden Gedenkveranstaltung, die als ultranationalistisch‑faschistisch eingestuft wird und gegen österreichisches Versammlungsrecht sowie internationale Verpflichtungen verstößt.
einfache MehrheitXXVII09.07.2020
Entschließung
Gesundheit
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Die jährliche Gedenkveranstaltung des Vereins „Bleiburger Ehrenzug“ zieht Zehntausende Besucher an und ist stark von neonazistischen Symbolen und Parolen geprägt.
Obwohl die Organisatoren die Veranstaltung als religiöse Messe deklarieren, zeigen Gutachten, dass sie vor allem politische Propaganda beinhaltet und daher nicht von der Ausnahme des § 5 Versammlungsgesetzes profitieren kann.
Nach § 6 Abs. 1/2 Versammlungsgesetz kann die Behörde Versammlungen verbieten, die die öffentliche Sicherheit gefährden oder gegen internationale Verpflichtungen verstoßen.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, rechtliche Schritte auf nationaler, bilateraler und europäischer Ebene zu ergreifen, um die Veranstaltung ab 2021 dauerhaft zu untersagen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.