Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Änderung der gesetzlichen Aufsichtsregelung für Zivildienstleistende: Statt einer vollbeschäftigten Aufsichtsperson soll künftig die fachliche Kompetenz entscheidend sein. Ziel ist, den Mangel an Zivildienstkräften zu verringern und insbesondere ländlichen Organisationen die Aufnahme von Zivildienstleistenden zu erleichtern.einfache Mehrheit XXVII 26.11.2020
Entschließung
Zivildienst
Schwerpunkte
- Derzeit verlangt das Gesetz, dass Zivildienstleistende von mindestens einer hauptamtlich vollbeschäftigten Person beaufsichtigt werden müssen.
- Durch die vorgeschlagene Änderung soll die Aufsichtspflicht künftig an die fachliche Kompetenz der Aufsichtsperson geknüpft werden, nicht an deren Beschäftigungsverhältnis.
- Der Mangel an Zivildienstleistenden (ca. 14 600 Personen) führt zu einem potenziellen Verlust von rund 3,6 Millionen Arbeitsstunden pro Jahr, was insbesondere ländliche Regionen stark belastet.
- Organisationen wie das Rote Kreuz, Arbeiter‑Samariter‑Bund, die Volkshilfe, Amnesty International und freiwillige Feuerwehren würden von einer flexibleren Aufsichtsregelung profitieren.
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