Zusammenfassung
Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen und unternehmerischen Informationen für alle öffentlichen Organe und bestimmte Unternehmen, legt Fristen von acht Wochen fest und definiert Ausnahmen aus Gründen wie Sicherheit oder Datenschutz.2/3 Mehrheit XXVII 31.01.2024
Gesetz
Informatik
Verfassung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich für alle Bundes‑, Landes‑, Gemeinde‑ und sonstigen Organe sowie für informationspflichtige Unternehmen.
- Informationen umfassen jede amtliche oder unternehmerische Aufzeichnung, unabhängig von ihrer Form, ausgenommen unverbindliche Entwürfe und Notizen.
- Jedermann hat ein Recht auf Zugang zu Informationen, solange sie nicht unter die Geheimhaltungsausnahmen fallen; Berufsvertretungen dürfen nur ihren Mitgliedern Auskünfte erteilen.
- Geheimhaltung kann aus Gründen wie nationaler Sicherheit, außenpolitischer Belange, Datenschutz oder Geschäftsgeheimnissen geltend gemacht werden; gilt nur für betroffene Teile der Information.
Reden
18 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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