Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass Bundesförderungen nur dann gewährt werden, wenn das geförderte Vorhaben barrierefrei ist oder nachträglich barrierefrei gemacht wird. Die Prüfung soll durch Expert*innen der Behindertenvertretungen erfolgen.einfache Mehrheit XXVII 02.07.2020
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Förderungen aus Bundesmitteln dürfen nur dann gewährt werden, wenn das geförderte Projekt bereits barrierefrei ist oder nachträglich barrierefrei gemacht wird.
- Zur Bewertung der Barrierefreiheit sollen Expert*innen aus den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen einbezogen werden.
- Die Vorgabe wird über die bestehenden Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR 2014) und das Bundesvergabegesetz verbindlich gemacht.
- Barrierefreie Maßnahmen sind meist personalintensiv und können deshalb gezielt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Rahmen des Konjunkturpakets beitragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.