Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf legt fest, dass Ministerialentwürfe von Regierungsvorlagen mindestens sechs Wochen öffentlich begutachtet werden müssen, bevor sie von der Bundesregierung beschlossen werden können.2/3 Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
direkt gewählte Kammer
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Ministerialentwürfe von Regierungsvorlagen müssen mindestens sechs Wochen öffentlich begutachtet werden, bevor die Bundesregierung sie beschließt.
- Bei der Kundmachung muss die Liste der Adressaten, die zur Stellungnahme aufgefordert werden, sowie die Empfangsstelle für die Stellungnahmen veröffentlicht werden.
- Die während der Frist eingegangenen Stellungnahmen werden von der Parlamentsdirektion in geeigneter Form veröffentlicht.
- Eine Regierungsvorlage darf im Nationalrat erst nach Ablauf von sechs Wochen seit Einlangen verhandelt werden, wenn die Begutachtungsfrist nicht eingehalten wurde.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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