Verbesserung der Pflegegeld‑Einstufung für Demenzerkrankte
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Erhöhung des Erschwerniszuschlags, eine Reform des Pflegegeldes mit einem Vier‑Augen‑Prinzip, den Ausbau spezialisierter Pflegedienste und kostenlose psychosoziale Beratung für Angehörige von Demenzerkrankten.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Entschließung
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Der Erschwerniszuschlag soll von derzeit 25 Stunden auf mindestens das Doppelte (50 Stunden) erhöht werden, um den Mehraufwand bei der Pflege von Demenzerkrankten besser abzudecken.
Eine Pflegegeldreform soll die besonderen Bedarfe von Menschen mit Demenz berücksichtigen und ein Vier‑Augen‑Prinzip bei der Einstufung einführen.
Der Ausbau spezialisierter Pflegedienstleistungen, wie Tages‑, Stunden‑ und Nachtbetreuung sowie alternative Wohnformen (z. B. Demenz‑WGs), soll beschleunigt werden.
Flächendeckende, kostenlose psychosoziale Beratung, Schulungen und Begleitung für Angehörige sollen eingerichtet werden, um deren psychische Belastung zu reduzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.