Transparenz bei Eignungserklärungen von Unterrichtsmitteln
abgestimmt am
07.07.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass ab dem 1. Januar 2021 alle Begutachtungen von Unterrichtsmitteln und die dazugehörigen Gutachten öffentlich einsehbar werden, um Transparenz zu schaffen und einseitige Indoktrination zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Entschließung
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Alle Schritte des Begutachtungsprozesses und die vollständigen Gutachten zu Unterrichtsmitteln sollen ab dem 1. Januar 2021 öffentlich zugänglich sein.
Die Maßnahme soll das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Information und den Zugang zu Dokumenten stärken.
Durch mehr Transparenz soll verhindert werden, dass Unterrichtsmittel einseitig politisch oder ideologisch gefärbt werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die technische Infrastruktur bereitzustellen, damit die Datenbank mit den Gutachten betrieben werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.