Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein automatisches Pensionssplitting, das die Pensionsansprüche beider Elternteile zu je 50 % aufteilt und so die aktuelle Ungleichheit zugunsten von Frauen reduziert.einfache Mehrheit XXVII 06.10.2020
Entschließung
Gesundheit
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Ein automatisches Pensionssplitting soll die aktuelle Ungleichheit zwischen Partner*innen reduzieren, indem die Pensionsgrundlagen beider Elternteile zu je 50 % aufgeteilt werden.
- Die Aufteilung gilt für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und beinhaltet eine zeitlich befristete Opt‑Out‑Möglichkeit, wenn beide Elternteile einvernehmlich darauf verzichten.
- Ein freiwilliges Pensionssplitting wird für alle Partnerschaftsformen (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Lebensgemeinschaft) eingeführt, ausgenommen Kindererziehungszeiten.
- Die Maßnahme soll insbesondere Frauen unterstützen, die bislang bis zu sieben Jahre aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden mussten, um das Splitting nutzen zu können.
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