Anpassung des Staatsbürgerschaftsrechts an EU‑Recht und Erweiterung der Putativösterreicher‑Regelung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Anpassung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts: Einführung einer EU‑konformen Verhältnismäßigkeitsprüfung beim Verlust der Staatsbürgerschaft und Klarstellung, dass die Putativösterreicher‑Regelung auch für ehemalige Bürger gilt.
einfache Mehrheit XXVII 17.06.2020
Entschließung
Europäische Union
Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Ein EU‑konformer Verhältnismäßigkeitstest soll eingeführt werden, wenn der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft gleichzeitig zum Verlust der Unionsbürgerschaft führt.
  • Die Putativösterreicherregelung (§ 57 StbG) soll so erweitert werden, dass sie auch Personen gilt, die bereits einmal österreichische Staatsbürger waren und die Staatsbürgerschaft unverschuldet verloren haben.
  • Der EuGH‑Urteil C‑221/17 verlangt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in den genannten Fällen – das österreichische Recht muss diese Vorgabe umsetzen.
  • Der Entschließungsantrag schlägt vor, die Zuständigkeit an den Ausschuss für innere Angelegenheiten zu überweisen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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