Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die 2017 geschlossene 15a‑Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu überarbeiten, um die Sanierungsrate von Gebäuden auf mindestens 3 % pro Jahr zu erhöhen und damit die Klimaziele zu unterstützen. Vorgeschlagen werden Maßnahmen wie die Vorreiterrolle öffentlicher Gebäude, der Ersatz von Heizkostenzuschüssen durch dauerhafte Effizienzprogramme und die Anpassung von Bauordnungen sowie Förderungen für Photovoltaik und E‑Mobilität.einfache Mehrheit XXVII 17.06.2020
Entschließung
Umwelt
Gesundheit
Föderalismus
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll die bestehende 15a‑Vereinbarung zwischen Bund und Ländern überarbeiten, um die jährliche Sanierungsrate von Gebäuden auf mindestens 3 % zu erhöhen.
- Öffentliche Gebäude (Bundes‑, Landes‑ und Gemeindebesitz) sollen als Vorreiter für Energieeffizienz und umfassende Sanierungsmaßnahmen fungieren.
- Heizkostenzuschüsse sollen mittelfristig durch dauerhafte Maßnahmen zur Energieeinsparung ersetzt werden, insbesondere für Mieter in öffentlichem Wohnungsbestand.
- Landesspezifische Bauordnungen und Förderprogramme sollen angepasst werden, um thermische Sanierungen, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur für E‑Mobilität zu begünstigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.