Novelle des Ärztegesetzes 2020 – Zentralisierung der Ärztelisten‑Verwaltung
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Die Ärztegesetz‑Novelle 2020 passt das 1998er Gesetz an ein Verfassungsgerichtsurteil an, entfernt verfassungswidrige Verweise auf Landes‑Ärztekammern, stellt die Ärzteliste online bereit und überträgt zentrale Aufgaben auf die Bundesebene.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Formulierungen „im Wege der Ärztekammern in den Bundesländern“ werden aus mehreren Paragraphen gestrichen, um die verfassungswidrige Verknüpfung von Landes‑Ärztekammern und Bundesverwaltung zu entfernen.
Nach dem Wort „Ärztekammer“ wird die Wortfolge „auf Antrag“ eingefügt, sodass Anträge auf Eintragung in die Ärzteliste ausdrücklich verlangt werden.
Der öffentliche Teil der Ärzteliste wird auf einer eigens von der Österreichischen Ärztekammer eingerichteten Website veröffentlicht; jede Person darf dort Einsicht nehmen.
Wenn ein Eintragungswerber die für die Berufsausübung vorgeschriebenen Erfordernisse nicht erfüllt, muss die Präsidentin/der Präsident der Ärztekammer dies mit Bescheid feststellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.