Änderung des ASVG – Preisband für Medikamente & Jahresabrechnung bei Insolvenzen
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das ASVG: Er führt ein Preisband‑Verfahren für Arzneimittel im Jahr 2021 ein, erlaubt dem Insolvenz‑Entgelt‑Fonds die Zahlung offener Beiträge per Jahresabrechnung und legt rückwirkende Inkrafttretensdaten fest.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Gesetz
Preis
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz § 351c Abs. 14 legt für das Jahr 2021 ein Preisband‑Verfahren zu den Stichtagen 1. Februar, 30. Juni und 1. Oktober fest.
Der Insolvenz‑Entgelt‑Fonds darf offene Beiträge künftig im Rahmen einer Jahresabrechnung an die Krankenversicherungsträger zahlen, statt sofort bei Insolvenzeröffnung.
Wenn die Preise der betroffenen Arzneispezialitäten bis zum 1. Oktober 2021 innerhalb des Preisbandes gesenkt werden, dürfen sie bis zum 1. April 2022 nicht aus dem Leistungskatalog gestrichen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.