Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld wegen COVID‑19
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Arbeitslosengeld um 30 % zu erhöhen – von 55 % auf 70 % des letzten Nettoeinkommens – rückwirkend zum 15. März 2020 und mindestens bis zum 31. Mai 2021, um die rund 500 000 von der Pandemie betroffenen Arbeitslosen finanziell zu entlasten.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Entschließung
Gesundheit
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Durch die COVID‑19‑Pandemie stieg die registrierte Arbeitslosigkeit von 588 000 im April 2020 auf über 1,8 Millionen Kurzarbeiter*innen und Arbeitslose bis Juni 2020.
Die aktuelle Nettoersatzrate von 55 % deckt nicht die Lebenshaltungskosten der Betroffenen; ein Zuschlag von 30 % würde die Rate auf 70 % erhöhen.
Der Antrag sieht vor, den 30‑prozentigen Zuschlag rückwirkend zum 15. März 2020 zu gewähren und automatisch über die Finanzämter auszuzahlen.
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes soll mindestens bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden, um die Dauer der Krise abzudecken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.