Wiedereinsatz des EU‑Sonderbeauftragten für Religions‑ und Weltanschauungsfreiheit
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, die EU‑Kommission zu drängen, den Sonderbeauftragten für Religions‑ und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU wieder einzusetzen, um weltweite Verfolgungen von Religionsgemeinschaften wirksam zu bekämpfen.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Entschließung
Religion
Europäische Union
Schwerpunkte
Weltweit erleben Religionsgemeinschaften zunehmende Diskriminierung und Verfolgung, was ein konsequentes Handeln zum Schutz der Menschenrechte erfordert.
Der Sonderbeauftragte für Religions‑ und Weltanschauungsfreiheit wurde 2016 eingerichtet, ist jedoch aktuell nicht mehr aktiv; seine Wiedereinsetzung wird gefordert.
Die österreichische Bundesregierung soll die EU‑Kommission auffordern, die Position des Sonderbeauftragten wieder einzurichten.
Der Antrag sieht vor, das Thema im Außenpolitischen Ausschuss zu behandeln, um eine koordinierte außenpolitische Linie sicherzustellen.
Abkommen mit der UNESCO über die Errichtung des Internationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene in Graz
Abkommen mit der UNESCO über die Errichtung des Internationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene in Graz
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