Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bund eine gesetzliche Definition von NGOs sowie verbindliche Qualitätskriterien für Unabhängigkeit, Transparenz und demokratische Struktur. NGOs dürfen höchstens 10 % ihrer Einnahmen aus staatlichen Quellen beziehen und müssen bei staatlicher Finanzierung jährlich einen Finanzbericht veröffentlichen.einfache Mehrheit XXVII 24.01.2023
Entschließung
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Schwerpunkte
- Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, den Begriff NGO rechtlich zu definieren.
- NGOs dürfen höchstens 10 % ihrer Einnahmen aus staatlichen Quellen beziehen (Unabhängigkeitskriterium).
- NGOs, die staatliche Mittel erhalten, müssen jährlich einen vollständigen Rechenschaftsbericht veröffentlichen (Transparenzkriterium).
- NGOs müssen demokratisch strukturiert sein und ihre Kooperationspartner sowie ihren legislativen Fußabdruck offenlegen (Demokratie‑Kriterium).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.