Verbot der Bleiburg‑Gedenkfeier wegen rechtsextremistischer Nutzung
abgestimmt am
09.07.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die jährlich stattfindende Gedenkfeier zum Massaker von Bleiburg zu untersagen und die Behörden zu verpflichten, Grundstückstransaktionen des Veranstalters zu prüfen.
einfache MehrheitXXVII09.07.2020
Entschließung
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Die Gedenkfeier am Loibacher Feld soll ab dem Jahr 2021 auf österreichischem Staatsgebiet untersagt werden.
Die Bundesregierung soll alle rechtlichen Möglichkeiten – national, bilateral und auf EU‑Ebene – prüfen, um die Veranstaltung zu verhindern.
Die Kärntner Behörden erhalten die Aufgabe, sämtliche Informationen über Grundstückskäufe des Vereins „Bleiburger Ehrenzug“ im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten zu übermitteln.
Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für innere Angelegenheiten die weitere Bearbeitung übernimmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.