Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung jährlich dem Ständigen Unterausschuss für Innere Angelegenheiten einen umfassenden Bericht über aktuelle und mögliche Cyber‑Sicherheitsbedrohungen vorlegt.einfache Mehrheit XXVII 01.12.2020
Entschließung
Informatik
öffentliche Sicherheit
parlamentarischer Ausschuss
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung muss dem Ständigen Unterausschuss für Innere Angelegenheiten jährlich einen Bericht über Cyber‑Sicherheitsbedrohungen vorlegen.
- Der Bericht soll eine aktuelle Analyse der Bedrohungslage, inklusive Cyberangriffen, Diebstahl und Datenschutzverletzungen, enthalten.
- Er muss Angaben zu den von Bundesbehörden ergriffenen Präventions‑ und Abwehrmaßnahmen liefern.
- Eine Bewertung der internationalen Zusammenarbeit Österreichs im Bereich Cybersicherheit ist Teil des Berichts.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.