Gleiche Fristregelungen für elektronische und postalische Eingaben im Verwaltungsverfahren

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass elektronische Eingaben an Behörden und Gerichte künftig dieselben Fristen wie postalische Sendungen erhalten, weil die aktuelle Regelung zu Ungleichheiten führt.
einfache Mehrheit XXVII 30.06.2020
Entschließung
Informatik
Verwaltungsrecht
Post- und Fernmeldewesen
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Derzeit gelten unterschiedliche Fristregeln: Elektronische Eingaben sind nur rechtzeitig, wenn sie während der Amtszeiten bei einer Behörde eingehen, während postalische Sendungen das Postlauf‑Privileg nutzen.
  • Eine Gesetzesänderung von 2019 hat das Problem nur für das Bundesverwaltungsgericht behoben, nicht jedoch für andere Verwaltungsgerichte oder Behörden.
  • Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Unterscheidung zwischen postalischen und elektronischen Eingaben verfassungskonform ist, betont aber gleichzeitig den Reformbedarf im Fristregime.
  • Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der elektronische Eingaben in allen Verwaltungsverfahren gleichwertig zu postalischen Eingaben behandelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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