Anpassung des Fixkostenzuschusses für Unternehmer_innen in Karenz
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, den Fixkostenzuschuss so zu ändern, dass Selbständige, die im Vorjahr in Karenz waren, ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten können. Aktuell schließt die Regelung diese Gruppe aus, obwohl sie von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie stark betroffen sind.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die aktuelle Regelung des Fixkostenzuschusses schließt Selbständige aus, die im Vorjahr in Karenz waren, von der Förderung aus.
Der Antrag fordert eine Anpassung des Vergleichszeitraums, sodass auch Unternehmer_innen in Karenz Anspruch auf den Zuschuss erhalten.
Ziel ist die Gleichbehandlung aller Selbständigen, unabhängig davon, ob sie im Vorjahr Karenz genommen haben.
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, soll die notwendige Gesetzesänderung umsetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.