Digitalisierung von Bürgerinitiativen im Nationalrat

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf modernisiert das Geschäftsordnungsgesetz, indem er eine Internet‑Plattform für Bürgerinitiativen einführt, die Unterstützung digital regelt, Initiativen mit vielen Unterstützern einer öffentlichen Anhörung unterwirft und das Zusammenfassen ähnlicher Initiativen ermöglicht.
2/3 Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Informatik
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Einreichungen von Anliegen können künftig über eine offizielle Internet‑Plattform der Parlamentsdirektion erfolgen; beleidigende Inhalte werden vom Präsidenten zurückgestellt.
  • Unterstützer*innen können ihre Unterstützung online angeben; die Unterschrift ist bei Nutzung der Plattform nicht mehr zwingend, und 500 Unterstützungen müssen innerhalb von vier Monaten gesammelt werden.
  • Der Wortlaut wird geändert, um Initiativen zu kennzeichnen, die nicht über die Internet‑Plattform eingereicht werden.
  • Initiativen und Petitionen mit identischen Forderungen können zu einem gemeinsamen Leitakt zusammengefasst werden; der früheste Antrag wird zum Titel des Leitakts.

Reden

3 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:17 min
Antrag 74/A – Geschäftsordnungsgesetz 1975
Antrag 74/A – Geschäftsordnungsgesetz 1975
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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