Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Tiertransportgesetz zu verschärfen: max. 300 km Strecke zum Schlachthof, max. 8 Stunden Transportzeit (4 Stunden für Geflügel) und strengere Kontrollen samt höherer Strafen.einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Die maximale Fahrstrecke vom Ausgangsort zum nächsten Schlachthof darf 300 km nicht überschreiten.
- Die Transportdauer beginnt mit der Beladung des ersten Tieres und darf höchstens 8 Stunden betragen; für Geflügel gilt eine Höchstdauer von 4 Stunden.
- Die bestehenden Kontrollen des Tiertransports sollen verschärft werden, und die Strafen bei Überschreitung der Vorgaben deutlich erhöht werden.
- Der Bundesminister wird aufgefordert, umgehend eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die diese Vorgaben verbindlich macht.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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