Right to Plug – Recht auf Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein „Right to Plug“ im Miet‑ und Wohnungseigentumsrecht zu verankern, damit Bewohner von Mehrfamilienhäusern Ladestationen für Elektroautos installieren können. Ziel ist, rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und den Umstieg auf Elektromobilität zu fördern.
einfache Mehrheit XXVII 07.07.2020
Entschließung
Umwelt
Straßenverkehr
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der Antrag will rechtliche Klarheit schaffen, damit Bewohner von Eigentums‑ und Mietwohnanlagen Ladestationen für Elektroautos installieren können.
  • Der OGH hat entschieden, dass das Verlegen einer einphasigen Wallbox (3,7 kW) als privilegierte Änderung gilt, während leistungsstärkere Installationen (z. B. 22 kW) nicht abgedeckt sind.
  • Die EU‑Richtlinie 2018/844 fordert die Mitgliedstaaten auf, regulatorische Hürden für Ladeinfrastruktur in neuen und bestehenden Gebäuden zu reduzieren.
  • Der Nationalrat soll die Bundesregierung – insbesondere das Justizministerium – beauftragen, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die Novellen zum Mietrechtsgesetz und zum Wohnungseigentumsgesetz enthält.
Relevante Medienberichte
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