Erweiterung des Beobachtungszeitraums für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
abgestimmt am
14.06.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Einkommen‑abhängige Kinderbetreuungsgeld nicht mehr an 182 zusammenhängende Arbeitstage vor der Geburt zu knüpfen, sondern einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr einzuführen, in dem mindestens 182 Tage gearbeitet werden müssen.
einfache MehrheitXXVII14.06.2023
Entschließung
Familie
Gesundheit
Schwerpunkte
Der aktuelle Anspruch erfordert 182 zusammenhängende Tage Erwerbstätigkeit unmittelbar vor der Geburt oder dem absoluten Beschäftigungsverbot.
Durch die COVID‑19‑Krise ist diese Voraussetzung für viele Eltern kaum erfüllbar, weil Arbeitslosigkeit und Jobwechsel zunehmen.
Der Antrag schlägt vor, den Beobachtungszeitraum auf ein Jahr zu erweitern; innerhalb dieses Jahres müssen mindestens 182 Tage gearbeitet werden, die nicht zusammenhängend sein müssen.
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen für diese Änderung vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.