Rückkehrförderung für syrische Geflüchtete zum Wiederaufbau ihrer Heimat
abgestimmt am
14.10.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Regierung auf, syrischen Geflüchteten Rückkehr‑ und Wiederaufbaumaßnahmen zu ermöglichen, da der Bürgerkrieg in Syrien weitgehend beendet ist und Österreich einen hohen Anteil an aufgenommenen Flüchtlingen hat.
einfache MehrheitXXVII14.10.2020
Entschließung
Flüchtling
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten soll Maßnahmen ergreifen, die syrischen Geflüchteten in Österreich eine freiwillige Rückkehr nach Syrien erleichtern.
Der Antrag betont, dass der Bürgerkrieg in Syrien weitgehend beendet ist und die wichtigsten extremistischen Gruppen besiegt wurden, sodass ein Wiederaufbau möglich ist.
Österreich hat mit rund 1,47 % der Bevölkerung einen der höchsten Anteile an aufgenommenen Flüchtlingen; daher trägt das Land eine besondere Verantwortung für die Herkunftsländer.
Das Asylrecht ist grundsätzlich unbefristet, kann jedoch bei schweren Verurteilungen oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit widerrufen werden – nach fünf Jahren ist ein Widerruf nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.