Erhöhung des steuerfreien Grundbetrags im Einkommensteuergesetz

Zusammenfassung

Das Gesetz erhöht den steuerfreien Grundbetrag von 11 000 € auf 15 300 €, passt die zweite Tarifstufe entsprechend an, behält den Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über 1 Million € bei und macht ihn unbefristet. Die Änderungen gelten ab dem Veranlagungsjahr 2020.
einfache Mehrheit XXVII 23.06.2020
Gesetz
Steuerwesen
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der steuerfreie Grundbetrag wird von 11 000 € auf 15 300 € pro Jahr erhöht.
  • Die zweite Tarifstufe wird von 11 000‑18 000 € auf 15 300‑18 000 € verschoben, sodass der 25 %-Satz erst ab 15 300 € greift.
  • Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über 1 Million € bleibt bestehen und wird künftig unbefristet.
  • Die neuen Regelungen gelten erstmals für das Veranlagungsjahr 2020 und für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden.

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6 Reden insgesamt

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Antrag 83/A – Einkommensteuergesetz 1988
3:40 min
Antrag 83/A – Einkommensteuergesetz 1988
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