Gesetzliche Verankerung des gesamtstaatlichen Krisenmanagements
abgestimmt am
14.10.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein neues Gesetz, das das gesamtstaatliche Krisen‑ und Katastrophenmanagement klar definiert, Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern regelt und verbindliche Dokumentations‑ sowie Informationspflichten einführt.
einfache MehrheitXXVII14.10.2020
Entschließung
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
Ein Gesetz soll eine klare Definition von „Krise“ sowie Kriterien für deren Ausrufung enthalten.
Das Gesetz legt eindeutige Zuständigkeiten und Koordinationsstrukturen zwischen Bund und Ländern fest, wobei die Kompetenzen der Länder berücksichtigt werden.
Verbindliche Mitwirkungs‑, Protokoll‑ und Dokumentationspflichten sollen Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen sicherstellen.
Ein Bundeslagezentrum wird eingerichtet, um frühzeitig Informationen zu sammeln, auszuwerten und an die relevanten Behörden weiterzuleiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.