Erweiterung der 360‑€‑Sonderzahlung für Familien ohne September‑Beihilfe
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die im Juli 2020 beschlossene Sonderzahlung von 360 € pro Kind im September 2020 auch an Familien ausgezahlt wird, die nur bis August 2020 Familienbeihilfe erhalten haben, und dass diese Zahlung nicht zurückgefordert werden darf.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Entschließung
Gesundheit
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Im Juli 2020 wurde beschlossen, im September 2020 eine Sonderzahlung von 360 € pro Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe auszuzahlen.
Der Entschließungsantrag fordert, dass diese Sonderzahlung auch an Familien gezahlt wird, die zwischen Januar und August 2020 mindestens einen Monat Familienbeihilfe erhalten haben, aber im September keine mehr bekommen haben.
Die Zahlung soll automatisiert erfolgen, sodass keine gesonderte Antragstellung durch die Familien nötig ist.
Zusätzlich soll die Sonderzahlung von einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung der Familienbeihilfe ausgenommen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.