EU‑Initiative zur Erhöhung des Strafmündigkeitsalters weltweit
abgestimmt am
14.10.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Regierung auf, sich international für eine Anhebung des Strafmündigkeitsalters in vielen Staaten außerhalb Europas einzusetzen, um den UN‑Empfehlungen zum Schutz von Kindern zu entsprechen.
einfache MehrheitXXVII14.10.2020
Entschließung
Strafrecht
junger Mensch
Menschenrechte
Europäische Union
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
Die UN‑Kinderrechtskonvention empfiehlt ein Mindestalter von 14 Jahren für die Strafmündigkeit.
Viele Länder außerhalb Europas haben ein deutlich niedrigeres Strafmündigkeitsalter, was gegen die UN‑Empfehlungen verstößt.
Österreich soll im Rahmen seiner VN‑ und EU‑Aktivitäten Druck ausüben, um das Strafmündigkeitsalter international anzuheben.
Der Antrag sieht vor, dass die Bundesregierung insbesondere das Justiz‑ und Innenministerium einschaltet, um das Thema im EU‑Rat zu adressieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.