Ausnahme von Laborbefunden vom Widerspruchsrecht im Gesundheitstelematikgesetz
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Gesundheitstelematikgesetz um einen neuen Absatz, der Laborbefunde vom situativen Widerspruchsrecht ausnimmt, damit Ärzt*innen schneller auf COVID‑19‑Testergebnisse zugreifen können.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Gesundheit
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Antrag fügt in § 16 einen neuen Absatz 2a ein, der Laborbefunde vom situativen Widerspruchsrecht ausnimmt.
Das generelle Widerspruchsrecht nach § 15 Abs 2 und das Recht auf Löschung/Verbergen nach § 16 Abs 1 Z 2 bleiben unverändert erhalten.
Ziel ist, dass Laborbefunde (z. B. PCR‑Testergebnisse) für Ärzt*innen in ELGA einsehbar werden, um Behandlung und Prävention von COVID‑19 zu verbessern.
Der Antrag wird ohne erste Lesung dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.