Frühere Wiederholung von Maturateilprüfungen ermöglichen
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Bildung auf, per Verordnung einen zusätzlichen Wiederholungstermin für Teilprüfungen der Matura im selben Schuljahr wie der Haupttermin zu ermöglichen, um Schüler*innen nicht durch lange Wartezeiten zu benachteiligen.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Entschließung
Sekundarstufe
Schwerpunkte
Der Antrag beruft sich auf § 36 des Schulunterrichtsgesetzes, der drei mögliche Zeiträume für Wiederholungen von Teilprüfungen vorsieht.
Derzeit fällt der letzte mögliche Zeitraum (letzte 9‑10 Wochen) praktisch mit dem Haupttermin zusammen, sodass die erste Wiederholung erst nach etwa vier Monaten möglich ist.
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, per Verordnung einen zusätzlichen Wiederholungstermin innerhalb desselben Schuljahres wie der Haupttermin zu ermöglichen.
Die Maßnahme soll verhindern, dass Schülerinnen und Schüler durch lange Wartezeiten bei Wiederholungen in ihrer weiteren Bildungs‑ und Berufslaufbahn benachteiligt werden.
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