Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Polizei bei Stalking‑Fällen die Daten der Opfer an Gewaltschutzzentren übermittelt, damit diese proaktiv Unterstützung anbieten können. Aktuell fehlt eine gesetzliche Regelung, sodass viele Betroffene keine Beratung erhalten.einfache Mehrheit XXVII 01.12.2020
Entschließung
Strafrecht
Informatik
Opferhilfe
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Derzeit fehlt eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Polizei Daten von Stalking‑Opfern an Gewaltschutzzentren weitergibt, wodurch Betroffene oft keine Beratung erhalten.
- Durch die Weitergabe der Daten soll es den Gewaltschutzzentren ermöglicht werden, proaktiv Kontaktverbote zu prüfen und Opfer sofort zu unterstützen.
- Der Antrag erstreckt sich nicht nur auf klassische Stalking‑Fälle, sondern auch auf fortgesetzte Gewaltausübung (§ 107b) und Cyberstalking (§ 107c).
- Frühere Regelungen im Erlass vom 12.12.2019 sahen bereits die Datenweitergabe vor; diese wurde im aktuellen Erlass gestrichen, weshalb der Antrag die Wiederherstellung fordert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.