Finanzierung des VKI 2020 & Änderung des Kartellgesetzes
abgestimmt am
11.12.2019
Zusammenfassung
Das VKI‑FinanzG 2020 stellt dem Verein für Konsumenteninformation 4,75 Mio. € für das Jahr 2020 bereit und regelt die Verwendung über Förderverträge; gleichzeitig wird das Kartellgesetz geändert, um jährlich 1,5 Mio. € aus Geldbußen der Bundeswettbewerbsbehörde zuzuweisen.
einfache MehrheitXXVII11.12.2019
Gesetz
Handel
Industrie
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bund stellt dem VKI für das Jahr 2020 insgesamt 4,75 Mio. € bereit; 40 % gelten als Basisförderung, der Rest finanziert die im Statut festgelegten Aufgaben.
Jährlich sollen 1,5 Mio. € aus Geldbußen für die Bundeswettbewerbsbehörde bereitgestellt werden.
Die Änderung von § 32 Abs. 2 tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.
Förderverträge müssen Nachweis‑ und Kontrollmechanismen enthalten, dürfen nicht den Vereinsstatuten widersprechen und dürfen die Auswahl der Vereinsaktivitäten nicht beeinflussen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.