Pensionsreform: Rücknahme der Frühpension & Wiedereinführung der Wartefrist
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Pensionsreform, die die abschlagsfreie Frühpension und die Aufhebung der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung rückgängig macht. Ziel ist, die langfristigen Mehrkosten zu senken und das Versicherungsprinzip zu stärken, wobei die außerordentliche Erhöhung 2021 auf Ausgleichszulage‑Bezieher*innen begrenzt werden soll.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die Budgetdienststudie (2017‑2019) hat gezeigt, dass die abschlagsfreie Frühpension und die Aufhebung der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung langfristig hohe Mehrkosten verursachen.
Der Chef der Alterssicherungskommission kritisiert, dass die abschlagsfreie Frühpension den Gender‑Pension‑Gap von 51 % auf 67 % erhöht hat, weil vor allem Männer mit hohen Pensionen profitieren.
Wirtschaftsforschungsinstitute (IHS, WIFO) fordern eine umfassende Pensionsreform und sehen die aktuellen Sonderregelungen als problematisch an.
Die Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer unterstützen die Rücknahme der teuren Pensionswahlgeschenke und schlagen vor, die Ausgleichszulage zu erhöhen, um besonders Frauen mit niedrigen Pensionen zu entlasten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.