Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert § 28 (2) des Einkommensteuergesetzes: Aufwendungen für Instandhaltung und außergewöhnliche Kosten können über zehn Jahre abgeschrieben werden; subventionierte Aufwendungen bleiben steuerfrei, und bei Gebäudeverkäufen gelten besondere Regeln. Die Regelung gilt für die Steuerjahre 2021‑2025.einfache Mehrheit XXVII 14.10.2020
Gesetz
Gesundheit
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Aufwendungen für nicht‑regelmäßige Instandhaltungsarbeiten, außergewöhnliche technische Absetzungen und sonstige außergewöhnliche Kosten können auf Antrag gleichmäßig über zehn Jahre abgeschrieben werden.
- Instandhaltungsaufwendungen, die mit steuerfreien Subventionen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außen vor.
- Nicht subventionierte Instandhaltungsaufwendungen dürfen ebenfalls über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden.
- Bei entgeltlicher Übertragung eines Gebäudes verfallen die restlichen Zehntelbeträge im Folgejahr, bei unentgeltlicher Übertragung können sie vom Rechtsnachfolger weiter genutzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.