Verpflichtende Tonbandaufzeichnung und Protokollierung von Präsidialkonferenzen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das Geschäftsordnungsgesetz um einen Absatz, der vorschreibt, dass jede Sitzung der Präsidialkonferenz per Tonband aufgenommen und schriftlich protokolliert wird. Ziel ist mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit, insbesondere nach einem Streit über die Maskenpflicht im Oktober 2020.
2/3 Mehrheit XXVII 20.11.2020
Gesetz
Informatik
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Gesetzentwurf fügt § 8 des Geschäftsordnungsgesetzes einen neuen Absatz hinzu, der die Anfertigung einer Tonbandaufnahme und eines schriftlichen Protokolls für jede Sitzung der Präsidialkonferenz vorschreibt.
  • Die Maßnahme soll die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen erhöhen, insbesondere bei umstrittenen Themen wie den COVID‑19‑Maßnahmen.
  • Der Antrag wurde am 15.10.2020 von den Abgeordneten Herbert Kickl und Dagmar Belakowitsch eingereicht und im ersten Leseschritt dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.
  • Die Begründung betont, dass die Führung eines Protokolls bereits gängige parlamentarische Praxis sei und nun rechtlich verankert werden soll.

Eingebracht von

Reden

3 Reden insgesamt

Pro
Contra
1:10 min
Antrag 964/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
2:42 min
Antrag 964/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
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