Umsetzung des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes zur Begrenzung von Zuwanderung
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass alle Bundesländer das Sozialhilfe‑Grundsatzgesetz vollständig umsetzen, insbesondere den § 10, der Leistungen für Personen ohne fünf Jahre Aufenthalt ausschließt. Er kritisiert, dass Wien und andere Länder die Ausführungsgesetze noch nicht erlassen haben, und schlägt Ersatzregelungen wie strengere Kinderzuschläge, einen gekürzten Arbeitsqualifizierungsbonus und Sanktionen bei fehlender Integrationsprüfung vor.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Entschließung
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Alle Bundesländer sollen das Sozialhilfe‑Grundsatzgesetz vollständig umsetzen, insbesondere den § 10, der Leistungen für Personen ohne fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt ausschließt.
Die gleichzeitige Auszahlung von Mindestsicherung und Wohnbeihilfe soll verboten werden, um Doppelzahlungen zu verhindern.
Ein Ausgleich von Mindestsicherung und Arbeitslosengeld darf maximal 50 % betragen, um Härtefälle zu vermeiden.
Wer die verpflichtende B1‑Integrationsprüfung oder den Werte‑ und Orientierungskurs nicht absolviert, muss mindestens 25 % seiner Mindestsicherung für mindestens drei Monate verlieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.