Änderung des Genossenschaftsrevisionsgesetzes – neue Qualifikations‑ und Prüfungsregeln für Revisoren
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Genossenschaftsrevisionsgesetz, erweitert die zulässigen Berufsgruppen für Revisoren, führt eine Versicherungspflicht ein und reduziert die Praxiszeit für die Fachprüfung. Teilprüfungen verfallen nach sieben Jahren, und alle Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2021.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Gesetz
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Erweiterung der zulässigen Berufsgruppen: Neben eingetragenen Revisoren dürfen künftig auch Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Revisoren bestellt werden.
Ein Revisor muss seine Bestellung ablehnen, wenn Ersatzansprüche nicht durch den Revisionsverband oder eine separate Vermögensschaden‑Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Für die Zulassung als Revisor ist nun eine dreijährige praktische Tätigkeit plus mindestens zweijährige fachspezifische Tätigkeit bei einem Revisionsverband, Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erforderlich.
Die Mindestpraxiszeit für die Zulassung zur Fachprüfung wird auf 18 Monate reduziert, um den Ausbildungsweg zu beschleunigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.