Befreiung von Gebühren für behinderte Fahrer*innen bei Führerscheinverlängerung

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf fügt § 8 (2) des Führerscheingesetzes einen neuen Unterabschnitt 2a hinzu, der Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen von Stempel‑ und Verwaltungsgebühren befreit und keinen Kosten‑Ersatz für die Führerschein­ausstellung vorsieht.
einfache Mehrheit XXVII 06.07.2022
Gesetz
Straßenverkehr
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Unterabschnitt 2a wird in § 8 (2) des Führerscheingesetzes eingefügt.
  • Betroffene Personen werden von Stempel‑ und Verwaltungsgebühren befreit, wenn sie wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine befristete Lenkberechtigung besitzen und ein ärztliches Gutachten für die Verlängerung benötigen.
  • Für die Ausstellung des neuen Führerscheins wird kein Kosten‑Ersatz geleistet.
  • Der Antrag folgt den Empfehlungen des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen, um die Ziele von Art. 7 B‑VG und dem Behindertengleichstellungsgesetz zu unterstützen.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
Führerscheingesetz (22. FSG-Novelle)
1:25 min
Führerscheingesetz (22. FSG-Novelle)
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