Änderung des KMU‑Förderungsgesetzes: Zuständigkeit, Budgetaufstockung und Inkrafttreten
abgestimmt am
17.11.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das KMU‑Förderungsgesetz: Er benennt die zuständigen Ministerinnen genauer, erhöht das Förderbudget von 375 Mio. € auf 625 Mio. € und legt fest, dass die Änderungen mit Kundmachung wirksam werden.
einfache MehrheitXXVII17.11.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Formulierung in § 3 Abs. 1 wird geändert, sodass künftig die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ausdrücklich als zuständige Stellen genannt werden.
Das Förderbudget in § 7 Abs. 2 wird von 375 Mio. € auf 625 Mio. € erhöht, wodurch zusätzliche Mittel für KMU‑Förderungen bereitgestellt werden.
Ein neuer Absatz § 10 Abs. 14 wird eingefügt, der festlegt, dass die geänderten Bestimmungen von § 3 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft treten.
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