Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes – 20 %‑Kosten‑Toleranz und geschlechtsneutrale Formulierungen
abgestimmt am
17.11.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 984/A ändert das Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, indem er eine 20‑Prozent‑Toleranz für Kostenüberschreitungen bei unvorhersehbaren Ereignissen wie COVID‑19 einführt und die Bezeichnung des Rechnungshof‑Präsidenten geschlechtsneutral gestaltet.
einfache MehrheitXXVII17.11.2020
Gesetz
Baupolitik
Gesundheit
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Eine neue Klausel erlaubt, dass die festgelegten Kostenobergrenzen von 352,2 Mio. € (Sanierung) bzw. 51,4 Mio. € (Interimslokation) bei unvorhersehbaren Ereignissen um bis zu 20 % überschritten werden dürfen.
Der Wortlaut wird geändert, sodass die Bezeichnung des Präsidenten/der Präsidentin des Rechnungshofes in geschlechtsneutraler Form und als beratendes Mitglied des Kontrollgremiums erscheint.
Das Detailbudget wird von 02.01.04 (Parlamentsdirektion‑Verwaltung) zu 02.01.06 (Parlamentssanierung) umbenannt, und ein neuer Satz erlaubt bei außergewöhnlichen Umständen wie der COVID‑19‑Pandemie eine haushaltsrechtliche Ermächtigung für Kostenüberschreitungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.