Verlängerung der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag will die steuerliche Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen, die am 31.12.2020 ausläuft, dauerhaft verlängern und das Gesetz evaluieren.
einfache Mehrheit XXVII 19.11.2020
Entschließung
Gesundheit
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Spendenbegünstigung läuft am 31.12.2020 aus (Sunset‑Klausel).
  • Durch die Begünstigung können Stiftungen bis zu 500 000 Euro bzw. 10 % ihres Gewinns steuerlich geltend machen.
  • Seit 2015 wurden rund 120 neue gemeinnützige Stiftungen gegründet – ein Wachstum von etwa 23 %.
  • Der Antrag fordert die Aufhebung der Sunset‑Klausel, eine Evaluation des Gemeinnützigkeitsgesetzes und die Anhebung der Fördergrenzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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