Einmaliger Finanzausgleich für Gemeinden wegen COVID‑19
abgestimmt am
20.01.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag verlangt einen einmaligen Bundesausgleich von 250 € pro Einwohner für das Jahr 2021, um die durch COVID‑19 verursachten Einnahmeverluste der Gemeinden zu decken.
einfache MehrheitXXVII20.01.2021
Abänderung
Steuerwesen
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Der Antrag sieht eine pauschale Auszahlung von 250 € pro Einwohner vor, um die Einnahmeausfälle der Gemeinden aus Ertragsanteilen und Kommunalsteuer zu kompensieren.
Die Gesamtsumme beträgt rund 2,213 Mrd. €, die im Jahr 2021 an alle Gemeinden verteilt werden soll.
Die Auszahlung muss bis spätestens 31. März 2021 erfolgen und darf nicht später durch Landesumlagen zurückgefordert werden.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit den massiven Arbeitsplatzverlusten und dem Rückgang der kommunalen Einnahmen während der Pandemie.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.