Änderungen im Landarbeitsgesetz 2021: Gleichbehandlung, Arbeitszeitbegrenzung und Sanitärversorgung
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag streicht diskriminierende und gesundheitlich bedenkliche Regelungen im Landarbeitsgesetz, begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden, führt eine wöchentliche Obergrenze von fünfzig Stunden ein und verpflichtet Arbeitgeber, an Außenarbeitsplätzen Toiletten bereitzustellen.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Abänderung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Die Sonderzahlung für Saisonarbeiter bis zu drei Monate wird gestrichen, weil sie gegen das EU‑Diskriminierungsverbot verstößt.
Die Formulierung „für Teilzeitbeschäftigte von 25 %“ wird entfernt, um die Gleichbehandlung von Teil‑ und Vollzeitbeschäftigten zu sichern.
Der Satz, der eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zuließ, wird gestrichen, weil er gesundheitlich bedenklich ist.
Die maximale Tagesarbeitszeit wird auf zehn Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit auf fünfzig Stunden begrenzt, inklusive Überstunden und Spitzenzeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.