Verschärfung des Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetzes
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Antrag verschärft das Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz: Er begrenzt die Ausnahme für entsandte Arbeitnehmer auf einen Monat, erhöht Geldstrafen bei fehlender Dokumentenübermittlung und erschwerten Kontrollen und hebt die Strafen für Unterentlohnung deutlich an.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Abänderung
Einkommen
Arbeitsrecht
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Die Ausnahme für entsandte Arbeitnehmer gilt nur, wenn die Tätigkeit in Österreich nicht länger als einen Monat dauert.
Bei fehlender Übermittlung von Unterlagen oder Behinderung von Kontrollen wird eine Geldstrafe bis zu 40 000 € verhängt; für jeden weiteren Tag erhöht sich die Strafe um 2 000 € bzw. 10 000 €.
Wer Lohnunterlagen nicht bereithält oder nicht übermittelt, muss mit einer Geldstrafe bis zu 20 000 € (bei Wiederholung bis zu 40 000 €) rechnen; die Strafe steigt täglich um 2 000 €.
Bei Unterentlohnung wird die Geldstrafe deutlich erhöht – bis zu 400 000 € bei schweren Verstößen – und die Schwellenwerte für höhere Strafen werden auf 30 000 € bzw. 70 000 € gesenkt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.